Schnell (gut!) und falsch (schlecht!)

Anwälte und Rechtsschutzversicherungen sind sich nicht immer grün (von wegen Anwalts Liebling und so). Über eine schnelle Reaktion freuen wir uns, weil wir – und andere Kollegen – auch häufig anderes erleben. Eine Mail vom 3.1. hat uns die Allianz Rechtsschutzversicherung

 

schon mit Fax vom 7.1. beantwortet.

Aber irgendwie paßt die Antwort nicht so recht zu unserer Frage zum Deckungsschutz zur Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs, die war:

„… Es hat sich dann herausgestellt, daß das Fahrzeug schwere Schäden hat. Unter anderem sind Rostschäden im Rahmen mit Bauschaum und Farbe verdeckt worden.

Die Gegenseite lehnt eine Rückabwicklung ab (siehe Anhang), weshalb Klage erhoben werden muß.

Wir bitten im Namen Ihres Versicherungsnehmers/Ihrer Versicherungsnehmerin/Ihrer Versicherungsnehmer um Deckungsschutz. …“

 

Die Antwort der Allianz:

 

“ … Die gegnerische Kosten haben wir heute nach dort angewiesen. … „

 

Da werden wir wohl nochmals anrufen müssen, um einiges klar zu stellen.