Verfallene Gesetze …

wendet die Oerag Rechtsschutzversicherung an.

 Wir hatten für eine Beratung einen Betrag in Höhe von 250,- € abgerechnet. Der Oerag Rechtsschutzversicherung hat das nicht gefallen und sie hat mit aller Macht nach einer Begründung gesucht und in einem Gesetz gefunden, das allerdings schon außer Kraft getreten ist. Sie rechnet wie folgt ab:


Die Ziffern 2102, 2100 des Vergütungsverzeichnisses gibt es für Beratungsgespräche schon Jahre nicht mehr. Sie behandeln jetzt ganz andere Sachverhalte.

 

Wir haben jetzt unseren Mandanten geschrieben:

Sehr geehrte Eheleute …

wir müssen noch einmal auf die Beratung vom letzten Jahr zurückkommen. Wir hatten die Akte versehentlich schon ohne einen Honorareingang abgelegt und erhalten heute das anliegende Schreiben Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 Offenbar sind Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung ein anwaltübliches Honorar nicht wert. Diese hat nämlich das von uns in Höhe von 250,- € berechnete Honorar um ca. 100,- € gekürzt. Besonders pikant ist, daß die Kürzung nach Vorschriften erfolgt ist (Geb. Satz 0,55), die schon vor Jahren außer Kraft getreten sind.

Daß Ihre Versicherung auch sonst oft kritikwürdig ist, können Sie im Internet unter www.rsv-blog.de nachlesen. Über die die genannte Internetseite oder aus anderen geeigneten Informationsquellen können Sie vielleicht eine Versicherung mit besserer Akzeptanz und mehr Kundenfreundlichkeit finden.“