Keine Schädigung der GmbH durch Alleingesellschafter

Der Allein- Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH kann „seine“ GmbH nur dann schädigen, wenn Interessen Dritter berührt werden, wie zum Beispiel bei den Kapitalerhaltungsvorschriften im GmbH-Gesetz. Bleibt die Wirkung einer Handlung in diesem Rahmen auf die Vermögenssphäre des Gesellschafters beschränkt, scheidet ein Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihren Gesellschafter aus.

 BGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 – II ZR 222/08, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.