Zulässige aber unverbindliche Online Rechnung

Eine in AGB vorhandene Klausel „…mit  diesen  Tarifen  akzeptiert  der  Kunde,  dass  er  eine  Online Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden. Die Online Rechnung ist rechtlich unverbindlich,  gesetzliche  Anforderungen  an  Beweis,  Aufbewahrung,  Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden.“ ist zulässig, weil die auf diesem Weg erstellte Rechnung keine Rechtsfolgen wie Verzug, Fristbeginn für Rügerechte etc. zur Folge hat.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2009 – III ZR 299/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.