12. KiCK – Aquarell bis Zeichnung

Der Weiße Ring e.V.

Aus der Internetpräsentation des Vereins

So hilft der WEISSE RING

Wir können Opfern auf vielfältige Weise helfen: von der persönlichen Betreuung nach der Straftat über Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, Erholungsprogramme, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Rechtsschutz, einem Beratungsscheck für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung bei Belastungen in Folge einer Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.

Kontakt in Chemnitz:

Chemnitz (Stadt)

Ansprechpartner: Antje Schlums

WEISSER RING e. V.

Telefon: 0371/426756

 oder über die Kontaktseite auf der Internetpräsentation des Weißen Ring Chemnitz

 Auch unsere Partnerin Rechtsanwältin Doreen Zimmer kann Ihnen einen Kontakt zum Weißen Ring Chemnitz vermitteln.

Aus der Rede von Frau Schlums zur Eröffnung:

 

Auszug aus der Rede von Antje Schlums, Außenstellenleiterin des WEISSEN RINGS in Chemnitz:
 
„Auf  einer  Veranstaltung  im  Landgericht  hat  kürzlich  unser  Justizminister  Geert  Mackenroth  folgendes festgestellt: Wenn es den WEISSEN RING nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Dies ist nicht erforderlich, denn uns  gib  es  schon  seit  über  30  Jahren.  Genauso  lange  gibt  es  das  Opferentschädigungsgesetz  mit  seinem sinngemäßen Inhalt: Wenn es dem Staat nicht möglich  ist, seine Bürger vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Dies klingt einfach, aber die Realität sieht oft anders aus. Nach einer Straftat stehen der Täter, seine Vergangenheit und seine Verurteilung  im öffentlichen Interesse. An die Opfer denken die Wenigsten. Viele denken,  irgendwie und  irgendwo wird es schon Hilfe geben. Dass dem nicht so ist, merken Betroffene erst, wenn sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind.
 
Nach  einer  Straftat wird  das Opfer  bei  der  Polizei,  bei  der  Staatsanwaltschaft  und  bei Gericht  als Zeuge  der Straftat  geführt.  Es  wird  über  seine  Pflichten  aufgeklärt,  alles  dazu  beizutragen,  den  Täter  der  Straftat  zu überführen. Aber über  seine Rechte  lässt man die Betroffenen oft  im Unklaren. Gerade das Gerichtsverfahren stellt für die Betroffenen eine besonders schwere Belastung dar. Zum einen durch die erneute Konfrontation mit dem Tatgeschehen  und  dem Täter  sowie  lassen  sie  zum  anderen  die Attacken  vermeintlich  guter Verteidiger schnell ein zweites Mal zum Opfer werden. Um dies zu verhindern, empfehlen wir den Opfern, sich im Rahmen der Nebenklage dem Verfahren anzuschließen. So können sie aktiv am Prozessgeschehen  teilnehmen und auch die Entscheidungen der Richter besser nachvollziehen.
 
Die Finanzierung der Nebenklage erfolgt meist über Prozesskostenhilfe. Leider passiert es immer häufiger, dass diese abgelehnt wird oder nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlung gewährt wird. An dieser Stelle wird dann der WEISSE RING mit einer Rechtschutzzusage aktiv. Wir vertreten den Standpunkt, dass es den Betroffenen nicht zugemutet werden  kann,  die Kosten  zur Wahrnehmung  ihrer Rechte  selbst  zu  tragen. Dies  ist  aber  nur durch unsere Förderer, die vielen Mitglieder und Spender möglich. Wir sind auch in der glücklichen Lage, viele engagierte Rechtsanwälte in unseren Reihen zu haben, die ohne Kosten- und Nutzendenken den Betroffenen mit Rat  und  Tat  zur  Seite  stehen,  um  ihnen  zu  ihrem  Recht  zu  verhelfen.  Zurzeit  gibt  es  den  Opferanwalt  auf Staatskosten nur bei Sexualdelikten, versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Ein Gesetzesentwurf zum 2. Opferrechtsreformgesetz wurde  erst  kürzlich  auf Vorschlag  von  Bundesjustizministerin  Brigitte  Zypries  vom Bundeskabinett beschlossen, und wir hoffen, dass noch vor der Sommerpause eine Entscheidung vorliegt. Denn darin  werden  die  Rechte  der  Opfer  maßgeblich  gestärkt,  und  auch  viele rechtspolitische  Forderungen  des WEISSEN  RINGS  finden  ihre  Berücksichtigung. Mit  der  Reform  werden  Verletzte  und  Zeugen  besser  vor unnötigen Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit erweitert,  dass Opfer  von  Straftaten  sich  dem Verfahren  als Nebenkläger  anschließen und  einen Anwalt  auf Staatskosten beigeordnet bekommen. Daneben soll auch sichergestellt werden, dass Opfer und Zeugen schon bei der  Anzeigenerstattung  von  Polizei und  Staatsanwaltschaft  umfassend  über  ihre  Rechte  aufgeklärt  und  auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.“

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