Der Weiße Ring e.V.
Aus der Internetpräsentation des Vereins
So hilft der WEISSE RING
Wir können Opfern auf vielfältige Weise helfen: von der persönlichen Betreuung nach der Straftat über Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, Erholungsprogramme, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Rechtsschutz, einem Beratungsscheck für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung bei Belastungen in Folge einer Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.
Kontakt in Chemnitz:
Chemnitz (Stadt)
Ansprechpartner: Antje Schlums
WEISSER RING e. V.
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Telefon: 0371/426756 |
oder über die Kontaktseite auf der Internetpräsentation des Weißen Ring Chemnitz
Auch unsere Partnerin Rechtsanwältin Doreen Zimmer kann Ihnen einen Kontakt zum Weißen Ring Chemnitz vermitteln.
Aus der Rede von Frau Schlums zur Eröffnung:
Auszug aus der Rede von Antje Schlums, Außenstellenleiterin des WEISSEN RINGS in Chemnitz:
„Auf einer Veranstaltung im Landgericht hat kürzlich unser Justizminister Geert Mackenroth folgendes festgestellt: Wenn es den WEISSEN RING nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Dies ist nicht erforderlich, denn uns gib es schon seit über 30 Jahren. Genauso lange gibt es das Opferentschädigungsgesetz mit seinem sinngemäßen Inhalt: Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Dies klingt einfach, aber die Realität sieht oft anders aus. Nach einer Straftat stehen der Täter, seine Vergangenheit und seine Verurteilung im öffentlichen Interesse. An die Opfer denken die Wenigsten. Viele denken, irgendwie und irgendwo wird es schon Hilfe geben. Dass dem nicht so ist, merken Betroffene erst, wenn sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind.
Nach einer Straftat wird das Opfer bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht als Zeuge der Straftat geführt. Es wird über seine Pflichten aufgeklärt, alles dazu beizutragen, den Täter der Straftat zu überführen. Aber über seine Rechte lässt man die Betroffenen oft im Unklaren. Gerade das Gerichtsverfahren stellt für die Betroffenen eine besonders schwere Belastung dar. Zum einen durch die erneute Konfrontation mit dem Tatgeschehen und dem Täter sowie lassen sie zum anderen die Attacken vermeintlich guter Verteidiger schnell ein zweites Mal zum Opfer werden. Um dies zu verhindern, empfehlen wir den Opfern, sich im Rahmen der Nebenklage dem Verfahren anzuschließen. So können sie aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen und auch die Entscheidungen der Richter besser nachvollziehen.
Die Finanzierung der Nebenklage erfolgt meist über Prozesskostenhilfe. Leider passiert es immer häufiger, dass diese abgelehnt wird oder nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlung gewährt wird. An dieser Stelle wird dann der WEISSE RING mit einer Rechtschutzzusage aktiv. Wir vertreten den Standpunkt, dass es den Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zur Wahrnehmung ihrer Rechte selbst zu tragen. Dies ist aber nur durch unsere Förderer, die vielen Mitglieder und Spender möglich. Wir sind auch in der glücklichen Lage, viele engagierte Rechtsanwälte in unseren Reihen zu haben, die ohne Kosten- und Nutzendenken den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Zurzeit gibt es den Opferanwalt auf Staatskosten nur bei Sexualdelikten, versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Ein Gesetzesentwurf zum 2. Opferrechtsreformgesetz wurde erst kürzlich auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vom Bundeskabinett beschlossen, und wir hoffen, dass noch vor der Sommerpause eine Entscheidung vorliegt. Denn darin werden die Rechte der Opfer maßgeblich gestärkt, und auch viele rechtspolitische Forderungen des WEISSEN RINGS finden ihre Berücksichtigung. Mit der Reform werden Verletzte und Zeugen besser vor unnötigen Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit erweitert, dass Opfer von Straftaten sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet bekommen. Daneben soll auch sichergestellt werden, dass Opfer und Zeugen schon bei der Anzeigenerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.“