BVerfG und BGH: Anwälte müssen besser als Richter sein

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Verfassungsbeschwerde einer Anwaltskanzlei zurückgewiesen, die der BGH zu Schadensersatz wegen eines Anwaltsfehlers verurteilt hatte. Dabei war es so gewesen, daß ein Anwalt von derselben – für den Mandanten des Anwalts ungünstigen – Rechtslage ausgegangen war wie sie von einem Landgericht in dem Vorprozess im Verfahren und auch im Urteil vertreten worden war. Allerdings hatten sowohl das Gericht als auch der Anwalt Unrecht. Es hatte eine von beiden nicht bemerkte Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben. Der BGH: „Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen  von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 – IX ZR 179/07).“