Nutzung des Handys als Navigationsgerät fällt unter § 23 I a StVO

Die Einlassung, man habe das Handy in der Hand gehalten, um es als Navigationsgerät zu nutzen hindert nicht die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

OLG Köln, Beschluß vom 26.06.2008, 81Ss OWi 49/08

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