Warum Sie einen Vertrag mit Intelicom oder CarrierFactory haben

 

Von Ihrem Telefonanschlusswurde eine der sogenannten call- oder internet-by-call Vorwahlen gewählt, so dass eine Verbindung über das Netz eines unserer Mandanten zustande gekommen ist (Info zu call- oder internet-by-call auf den Seiten der Bundesnetzagentur). Rechtlich ist damit ein direkter Vertrag zwischen dem Anschlussinhaber (Anschluss bei der Telekom) und unseren Mandanten zustande gekommen. Für diese Telefonate ist also nicht die Telekom Ihr Vertragspartner! Entsprechendes gilt für andere Netzbetreiber.

Für call-by-call Verbindungen gibt es keine Preisansagepflicht! Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2007 wurde dies erwogen aber ausdrücklich nicht in das Gesetz aufgenommen (Bundestagsdrucksache 16/2581, Seite 30).

 

Allerdings ist die Telekom für die Aufnahme auch dieser Verbindungen in ihre Rechnung zuständig. Die Telekom Rechnung ist also gleichzeitig die Rechnung im Namen unserer Mandanten für die diesen zustehenden Beträge!

 

Diese Vorgehensweise ist vor einigen Jahren von der Bundesnetzagentur gegenüber der Telekom durchgesetzt worden um dem Verbraucher günstige call-by-call Telefonate zu ermöglichen und auch im Telekommunikationsgesetz ausdrücklich vorgesehen (insbesondere § 21 Absatz 7, Ziffer 2 TKG).

 

In dieser Art sind die Leistungen unserer Mandantin in der Abrechnung der Telekom für unsere Mandanten enthalten (in der Regel auf einer der Folgeseiten):

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Unter (einer oder mehrere) der anderen Anbieter finden Sie eine Einzelaufstellung für unsere Mandanten (hier zum Beispiel Intelicom) mit der vollständigen Unternehmensanschrift und einer (an dieser Stelle kostenfreien Rufnummer für Reklamationen):

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