Bestellung eines ständigen Vertreters bei Eintragung der Zweigniederlassung einer „Limited“

Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines ständigen Vertreters für die Zweigniederlassung einer englischen "Private Limited Company" in Deutschland. Obligatorisch ist die Anmeldung des ständigen Vertreters zum Handelsregister dann, wenn ein solcher bestellt ist.

OLG München, Beschluß v. 14.2.2008 — 31 Wx 67/07

 

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