Kein Ausschluss der Garantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls

Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2007 entschieden, dass die Reparaturkostengarantie für einen Gebrauchtwagen durch eine vorformulierte Vertragsklausel nicht generell für den Fall ausgeschlossen werden kann, dass der Kunde die im Vertrag vorgeschriebenen Inspektionen versäumt. Es ist der Beweis erforderlich, dass der Mangel auf der versäumten Inspektion beruht.

 
Der Volltext ist auf den Seiten des Bundesgerichtshofes abrufbar, siehe auch die Pressemitteilung Nr. 147/07