Der Begriff „Beirat“ kann Bestandteil eines schutzwürdigen Namens sein.

www.stadtteilbeirat-woltmershausen.de steht nur der Stadt Bremen bzw. dem Stadtteil zu

Woltmershausen ist ein Stadtteil von Bremen. Für diesen Stadtteil u.a. sieht das bremische Ortsrecht einen offiziellen Stadtteilbeirat vor. Das Landgericht Bremen hat jetzt einer Klage stattgegeben, nach der die Domain aus dem Gesichtspunkt des Schutzes des alleinigen Verwendung des eigenen Namens nur vom offiziellen Namensträger, also der Stadt Bremen bzw. des Stadtteils benutzt werden darf.

Die Domain war zunächst für private Zwecke registriert worden, mußte jetzt aber freigegeben werden.

Die Entscheidung wird vielfach mit der Aussage zitiert, daß der Begriff "Beirat" Namensschutz genieße. Dies ist wohl zu weit gehend. So werden zum Beispiel unter der Domain www.stadtteilbeirat.de Informationen zu einem Stadtteil der Stadt Rheine bereit gehalten.