Neues zum Unterhaltsrecht

Die Diskussionen um ein neues Unterhaltsrecht dauern bereits eine ganze Weile an, sind jedoch ein wichtiger Schritt in eine moderne Familienpolitik. Eine große Modifikation stellt die geplante Unterhaltsrechtsreform zwar nicht dar, bringt aber im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall und führt zu mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts ist zu entnehmen, dass dieses an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel angepasst werden soll. Zur Mitte diesen Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

Die geänderte Rollenverteilung innerhalb der Ehe, bei der immer häufiger beide Partner – auch mit Kindern – berufstätig sind oder nach einer erziehungsbedingten Unterbrechung ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, erfordern Anpassungen im Unterhaltsrecht.

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts verfolgt vor diesem Hintergrund drei Ziele:

  1. Stärkung und Förderung des Kindeswohls,
  2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe und
  3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Bislang hatten Kinder- und Ehegattenunterhalt den gleichen Rang. Kinder sind aber bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig und ihr Wohl muss an erster Stellen stehen. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen daher die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d. h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, wird Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt.

Ebenfalls unter dem Aspekt des Kindeswohls stehen im zweiten Rang künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Angesichts hoher Scheidungsquoten und kurzen Ehen müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und eben auch zu finanzieren.


Die Ausführungen wurden im Wesentlichen der Internetseite des Bundesjustizministeriums zum Thema Unterhaltsrechtsreform sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts entnommen.