Werbung bei Internethandel

Auch im Internethandel darf ein Bestellformular nur die Angaben enthalten, die unbedingt für die Bestellung notwendig sind. Irgendwelche weitergehenden Werbeaussagen sind untersagt.

Urteil des OLG Naumburg, 10 U 58/05,  vom 24. 03. 2006,

Das Gericht weist in einer Pressemitteilung auf die Entscheidung hin.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert