Auch im Internethandel darf ein Bestellformular nur die Angaben enthalten, die unbedingt für die Bestellung notwendig sind. Irgendwelche weitergehenden Werbeaussagen sind untersagt.
Urteil des OLG Naumburg, 10 U 58/05, vom 24. 03. 2006,
Das Gericht weist in einer Pressemitteilung auf die Entscheidung hin.