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Veröffentlicht am 20. Oktober 200617. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

Keine Mitbestimmung für private Internetnutzung

Der Betriebsrat hat für Regelungen des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internetzugangs kein Mitbestimmungsrecht. 

Beschluß des LAG Hamm, 10 TaBV 1/06 vom  07.04.2006.

Die Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden.

 

 

KategorienOnline SchlagwörterBetriebsrat, mitbestimmung, private e-Mail, privater internetzugang

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