Der Betriebsrat hat für Regelungen des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internetzugangs kein Mitbestimmungsrecht.
Beschluß des LAG Hamm, 10 TaBV 1/06 vom 07.04.2006.
Die Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden.