Haftung für Zusicherung „unfallfrei“ ohne Untersuchung

a) Der Verkäufer haftet für eine "ins Blaue hinein" gemachte Zusicherung für "unfallfrei", wenn er ein verkauftes Gebrauchtfahrzeug nicht auf Unfallfreiheit untersucht hat. (Leitsatz von schwarz-anwälte.de) 

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.

BGH, Urteil vom 7. Juni 2006, VIII ZR 209/05. Die Entscheidung kann im Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofs nachgelesen werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37111&pos=0&anz=1