Einreichung bestimmender Schriftsätze mit Funkfax

Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax findet auch auf die Übermittlung per „Funkfax“ Anwendung. An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten.

BVerwG Beschluss des 8. Senats vom 30. März 2006 Az. 8 B 8.06. Der Volltext der Entscheidung kann auf den Seiten des BVerwG abgerufen werden,