Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum

Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.

Oberlandesgericht Koblenz
Urteil vom 25.04.2006
Az.: 4 U 1587/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Koblenz nachlesen