„investment.de“ hat keine Dienstleistungsähnlichkeit mit einer „Telekommunikation“-geschützten Marke

Die (geplante) Nutzung der Internetadresse "investment.de" als Portal mit – auch eigenen – Finanzdienstleistungsinformationen sowie der Vermittlung von Investmentmöglichkeiten hat keine Dienstleistungsähnlichkeit mit einer für "Telekommunikation" geschützten Marke. Der Umstand, dass die genannte Internetadresse nur mit Hilfe der modernen "Telekommunikations" – Mittel aufgesucht werden kann, bleibt insoweit außer Betracht (Bestätigung von OLG Hamburg MMR 2002, 682, 683).

Das Recht auf Nutzung einer Internetdomain ist ein "sonstiges Recht" i. S. des § 823 Abs. 1 BGB, mit dem die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Dispute-Eintrags verlangt werden kann.

Oberlandesgericht Köln
Urteil vom 17.03.2006
Az.: 6 U 163/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Köln nachlesen.