Klausel in AGBs für Versandhandel verstößt gegen Transparenzgebot

Die Klausel „Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel verstößt gegen das Transparenzgebot.

BGH
Urteil vom 5. Oktober 2005
Az.: VIII ZR 382/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.