Verkauf einer Domain beruht nicht zwangsläufig auf geschäftlicher Nutzungsabsicht

Eine sonst ungenutzte Domain zu verkaufen, wird in der Regel als geschäftliche Nutzung verstanden.
Es beruht jedoch nicht zwingend auf einer geschäftlichen Nutzung, wenn eine Domain verkauft wird. Um eine solche Nutzung handelt es sich aber nicht, wenn nicht der Verkäufer an den potenziellen Käufer herantritt sondern umgekehrt.

LG Düsseldorf
Urteil vom 1. Juni 2005
Az.: 2a O 9/05

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