Verlässt sich ein Kfz-führer bei der Annäherung an eine Lichtzeichenanlage auf das Verhalten bzw. die Einschätzung seines Vordermannes und überfährt deshalb das schon mehr als eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigt.
BayObLG
Urteil vom 27.Juli 2004
Az.: 1 ObOWi 310/04