Verstoß gegen Urheberrechtsgesetz bei Nutzung der Musiktauschbörse KaZaA

Verstoß gegen Urheberrechtsgesetz bei Nutzung der Musiktauschbörse KaZaA Wer ohne Erlaubnis des Rechteinhabers Musikstücke auf seinen PC kopiert und diese unter Nutzung der Tauschbörse KaZaA allgemein zugänglich per Internet zum Download anbietet, macht sich eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig. Eine bewusste Verletzung der Urheberrechte liegt vor, da davon auszugehen ist, dass der Täter die seit einiger Zeit hierzu öffentlich geführte Diskussion in den Medien zur Kenntnis genommen hat. ( Quelle: JurPC) AG Cottbus Urteil vom 06.05.2004 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04) Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF