Unzulässiger Widerruf eines Angebots bei eBay Ein verbindliches Angebot zum Verkauf einer wertvollen Uhr über die Internet-Auktionsplattform eBay kann nicht mit der Begründung widerrufen werden, eine auf der Rückseite der Uhr befindliche Gravur könne nicht beseitigt werden, sofern der Hinweis auf die Gravur bereits deutlich Bestandteil der Angebotsbeschreibung im Internet war. Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF