Ist eMail Werbung zulässig?

Ist eMail Werbung zulässig? Nachdem die jüngere Rechtssprechung recht schnell zu der Annahme gekommen ist, daß unverlangt zugesandte Werbemails einen Eingriff in einen Gewerbebetrieb darstellen können und der Urheber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, gibt es jetzt auch einige beachtenswerte Urteile, die die gegenteilige Auffassung vertreten: LG Düsseldorf 6.2.2003 13 O 39/01 Die Zusendung einer unerwünschten E-Mail werbenden Inhaltes stellt nicht ohne weiteres einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ein solcher erfordert nämlich eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebes als solchem. Er muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGHZ 138, 311). und OLG Düsseldorf 26.3.2003 1-15 W 25/03 1. Denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt neben dem Verfügungsanspruch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes voraus. Dieser liegt dann vor, wenn dem Antragsteller schwerwiegende Nachteile drohen, die nur durch eine einstweilige Sicherung bzw. Regelung abgewendet werden können und eine Abwägung der gegenseitigen Interessen ergibt, dass diesen Interessen der Vorrang vor dem Interesse des Antragsgegners an einer umfassenden Aufklärung des Rechtsstreits in einem Hauptsacheverfahren gebührt. 2. Der Senat verkennt nicht, dass die vereinzelte Zusendung Werbe-E-Mails belästigend sein mag. Indes stellt sie keine so gravierende Beeinträchtigung dar (durch einen ?Klick" mit der linken Maustaste auf Löschen lässt sich ebensoschnell wieder beseitigen), dass sie zur effektiven Durchsetzung der Rechte des Antragstellers den Eilrechtsschutz erforderlich machen würde.