In mehreren Gesetzen finden sich Anspruchsgrundlagen für eine Inanspruchnahme von Betreibern von Internetpräsentationen für Links auf andere Websites. Insbesondere aus dem Teledienstegesetz ergeben sich Haftungsnormen für Provider. Besonders berühmt geworden ist wohl der Fall des ehemaligen Geschäftsführers von Compuserve Deutschland, der vom Amtsgericht München zunächst verurteilt worden war. Es ist daher darauf zu achten, daß die gesetzlichen Anforderungen (die wie immer im Recht durch Gerichte weiter verfeinert werden) an eine Distanzierung von nicht gewollten Inhalten auf fremden Internetseiten eingehalten werden. Typisch für das Internet ist, daß es auch hierfür eine kostenlose Hilfe gibt. Unter www.disclaimer.de wird eine Formulierung angeboten, die nach den dortigen Formulierungen immer aktuell gehalten werden soll und Anleitungen enthält, wie der aktuelle Text in die eigene Präsentation integriert werden kann. Natürlich enthält auch dieses Angebot einen "Disclaimer". Da wir nicht dafür garantieren können, daß der dortige Anbieter seine Ankündigung wahrmacht, seine Formulierung den aktuellen Anforderungen tatsächlich anzupassen, müssen also jede Haftung insoweit ablehnen: Disclaimer! Dennoch dürfte die Verwendung des Angebots von www.disclaimer.de besser als gar keine Erklärung zur eigenen Haftung sein.