Schließen ein Softwarehaus und ein Unternehmen einen Wartungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist, kann jede Partei von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Software-Unternehmen ist bei ordentlicher Kündigung nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen.
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