Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung eines Arztes

Arztrecht – Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung: Formelle Erfordernisse zählen

1. Die ärztliche Vergütung wird fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt; die Fälligkeit wird nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt.

2. Zum Verzugseintritt, wenn sich in einem laufenden Rechtsstreit herausstellt, dass eine in Rechnung gestellte Gebührenposition nicht begründet ist, der Klage aber auf der Grundlage einer anderen, nicht in Rechnung gestellten Gebührenposition (teilweise) entsprochen werden könnte.

3. Zur selbständigen Abrechenbarkeit der Durchleuchtung nach Nr. 5295 neben einer Operation an der Halswirbelsäule.

BGH
Urteil vom 21.12.2006
Az.: III ZR 117/06

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofs nachlesen. 

Kfz-Sachverständige kann Vergütung nach billigem Ermessen bestimmen

Die Parteien streiten über die Höhe des Honorars, das ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger, der nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten über die Höhe des Unfallschadens erstellt hat, seinem Auftraggeber in Rechnung stellen kann, wenn die Bestimmung der Vergütungsforderung durch den Sachverständigen erfolgen soll (§ 315 Abs. 1 BGB). Sie streiten insbesondere über die Frage, ob der Sachverständige nach Zeitaufwand abzurechnen hat und es billigem Ermessen widerspricht, wenn er seiner Honorarforderung die Höhe des festgestellten Unfallschadens zu Grunde legt.

BGH
Urteil vom 4. April 2006
Az.: X ZR 80/05

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