Schnell (gut!) und falsch (schlecht!)

Anwälte und Rechtsschutzversicherungen sind sich nicht immer grün (von wegen Anwalts Liebling und so). Über eine schnelle Reaktion freuen wir uns, weil wir – und andere Kollegen – auch häufig anderes erleben. Eine Mail vom 3.1. hat uns die Allianz Rechtsschutzversicherung

 

schon mit Fax vom 7.1. beantwortet.

Aber irgendwie paßt die Antwort nicht so recht zu unserer Frage zum Deckungsschutz zur Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs, die war:

„… Es hat sich dann herausgestellt, daß das Fahrzeug schwere Schäden hat. Unter anderem sind Rostschäden im Rahmen mit Bauschaum und Farbe verdeckt worden.

Die Gegenseite lehnt eine Rückabwicklung ab (siehe Anhang), weshalb Klage erhoben werden muß.

Wir bitten im Namen Ihres Versicherungsnehmers/Ihrer Versicherungsnehmerin/Ihrer Versicherungsnehmer um Deckungsschutz. …“

 

Die Antwort der Allianz:

 

“ … Die gegnerische Kosten haben wir heute nach dort angewiesen. … „

 

Da werden wir wohl nochmals anrufen müssen, um einiges klar zu stellen.

Anwaltsinkasso – preiswert für Sie!

Ihr Geld Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, ohne dass Sie „ein Vermögen“ dafür ausgeben müssen. Ein besonderes Angebot nur für Unternehmer (einschließlich freie Berufe)!

Wie geht das?

Indem Sie uns – eventuell sogar aus Ihren Daten heraus –  in elektronischer Form die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen. Das sind neben den Adressdaten Ihrer Schuldner natürlich vor allem die Daten der offenen Forderung wie Betrag, Höhe, Fälligkeit etc..

 

Weil wir dann diese Daten nicht mehr neu erfassen müssen und erheblich Arbeit sparen, profitieren Sie von günstigen Inkassohonoraren ab 48,- € netto pro Forderung für das unstreitige Beitreiben von Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie zahlen dazu nur noch die Auslagen für das Gericht und den Gerichtsvollzieher. Das Risiko, dass Ihr Schuldner die Anwaltshonorare bis zur Höhe des gesetzlich vorgesehenen Honorares leisten kann, tragen dabei wir*!

 

Was müssen Sie tun?

Sie können bei uns eine Software anfordern. Diese erhalten Sie ebenso kostenlos wie eine kurze Anleitung dazu. Diese installieren Sie lokal und erfassen dort und exportieren mit wenigen Klicks für uns die notwendigen Daten. Auf Wunsch helfen Ihnen bei der Installation gegen eine überschaubare Gebühr.

Alternativ sagen wir Ihnen oder Ihrem EDV Betreuer, in welche Struktur ein Export aus Ihrer vorhandenen Buchhaltung erfolgen müßte. In den meisten Fällen wird es dann möglich sein, direkt aus den bei Ihnen vorhandenen Daten eine Datei zu erstellen.

Diese Datei  lesen wir nach der Übermittlung an uns in unsere Software ein und erstellen die notwendigen Unterlagen für ein anwaltliches Mahnschreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Interessiert? Wenden Sie sich an unsere Inkasso-Spezialistin, Frau Katrin Geschwandtner.

* Das würden wir so nicht vorschlagen, wenn es gesetzlich nicht zulässig wäre!

Mehr Details gewünscht?  Dann gehen Sie oben rechts im Inhaltsverzeichnis auf Seite 2.