Im Internet-Versandhandel muss auf abweichende Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen werden

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher
erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich
versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden
Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.

BGH, 7. April 2005, I ZR 314/02

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