Aus einer Kündigungsbestätigung eines Mobilfunkbetreibers. Erstaunlich, was der automatisierte Schriftverkehr so alles hervorbringt.
Arzthaftungsprozess – Behandlungs- und Aufklärungsfehler – Angabe in der Berufungsbegründung
ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4
Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.
BGH
Urteil vom 5. Dezember 2006
Az.: VI ZR 228/05
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