Dieses gängige (Vor-)Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof wieder eindrucksvoll bestätigt. Danach ist ein „Entwurf“ nicht zwingend ein Entwurf einer Berufungsbegründung, selbst wenn oben auf der Berufungsbegründung groß und unmissverständlich „Entwurf“ drauf steht. „Juristen können für alles eine Begründung finden.“ weiterlesen