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Schlagwort: Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern

Veröffentlicht am 17. August 200616. Januar 2019

Abstellen von Anhängern mit Werbung ohne Sondergenehmigung nicht wettbewerbswidrig

Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG.

BGH
Urteil vom 11. Mai 2006
Az.: I ZR 250/03

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.

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