BGH: Du musst dumm sterben.

Sind das überzeugende Argumente?

Aus einem aktuellen BGH Beschluss:

Die beabsichtigte Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, da sich das Berufungsurteil aus Gründen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung nicht gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 – II ZR 259/11, WM 2013, 211 Rn. 10 ff. mwN), als richtig darstellt (analog § 561 ZPO). 

Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen.“