Der BGH und die Stasi Hochschule

Der Bundesgerichtshof hat jetzt dem Landgericht Chemnitz aufgegeben, sich mit den Studieninhalten der Juristischen Hochschule Potsdam Eiche auseinanderzusetzen. Das sei erforderlich, um zu klären, ob „durch diese Ausbildung für die Betreuung nutzbare Erkenntnisse vermittelt worden sind.“ Es geht in dem Streit nämlich darum, ob der Betreuer den – höheren – Stundensatz für Hochschulabsolventen erhält oder nicht. Nun ja, eine bestimmte Art der Betreuung – nämlich die durch die Stasi – konnte man dort wahrscheinlich studieren.

Wenn es nach dem Bürgerkomitee Leipzig e.V. geht, dürften die Studieninhalte weniger auf das heutige Betreuungsrecht ausgerichtet gewesen sein: „An den Studienplaninhalten und Themen der Diplom- bzw. Facharbeiten sowie den Dissertationen zeigt sich deutlich, dass das Recht der DDR auf politisch-operative Teile reduziert behandelt wurde.“ aus http://www.runde-ecke-leipzig.de/sammlung/Zusatz.php?w=w00021 . Die Lektüre der BGH-Entscheidung lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, ob dem BGH der besondere Charakter dieser Hochschule bewußt gewesen ist.