Rechtsmittelauftrag an Rechtsanwalt per E-Mail

Rechtsmittelauftrag an Rechtsanwalt per E-Mail Hat ein Mandant seinem Rechtsanwalt den Auftrag zur Berufungseinlegung erteilt und wird die Rechtsmittelfrist deshalb versäumt, weil die E-Mail nicht auf dem Kanzleirechner einging, kann ein so genannter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dann besteht die Möglichkeit, .die Rechtsmitteleinlegung trotz Fristversäumnis nachzuholen. Der Absender muss jedoch gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, dass kein Eingabefehler bei der Adressierung der E-Mail unterlaufen ist, was durch Vorlage eines Ausdrucks des Sendeprotokolls geschehen kann. Er hat ferner darlegen, dass er den Zugang der E-Mail kontrolliert hat, was entweder über eine automatische Sendebestätigung erfolgen kann oder aber zumindest durch Abwarten des Rücklaufs einer Unzustellbarkeits-E-Mail oder schließlich durch telefonische Rückversicherung bei dem angeschriebenen Anwalt. Wurde keine dieser Kontrollmaßnahmen ergriffen, ist der Nachweis einer unverschuldeten Verhinderung an der Einhaltung der Frist zur Berufungseinlegung nicht erbracht. Beschluss des OLG Düsseldorf Urteil vom 04.10.2002 23 U 92/02