Vorerst keine Zustellung einer Sammelklage wegen Napster an den Bertelsmannkonzern In einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf daran gehindert, dem ersuchenden US-amerikanischen Gericht den Nachweis einer Zustellung einer Sammelklage gegen den Bertelsmann-Konzern zu übermitteln. Die Kläger der Sammelklage haben dort einen Schadensersatz in höhe von 17 Milliarden US Dollar geltend gemacht, der nach Angaben von Bertelsmann schon den Umsatz (!) der betroffenen Unternehmen um ein Mehrfaches übersteigt, so daß es unmöglich sei, das in dieser Höhe tatsächlich ein Schaden entstehe. Das Bundesverfassungsgericht hält das Verfahren der Sammelklage vorläufig für rechtsstaatlich fraglich. Die Entscheidung ist auf den Seiten des Bundesverfassungserichts veröffentlicht.