{jcomments on}Mit Entscheidung von Ende April hat der Bundesgerichtshof ein Schwarzer Peter Spiel zwischen einem Amtsgericht, einem Sozialgericht und dem Kammergericht Berlin beendet. Es ging – nur – um die Ermittlung des für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zuständigen Gerichts. Die Akte ist mehrfach zwischen dem Amts- und dem Sozialgericht hin- und hergeschoben worden, das Kammergericht hat dem BGH vorgelegt und der hat jetzt entschieden. Das Amtsgericht ist zuständig und darf bzw. muss sich jetzt – endlich – um den Antrag kümmern, den der Gläubiger eigentlich hatte entschieden haben wollen.