Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung im Fall Gustl Mollath veröffentlicht.
Die letzte angefochtene und jetzt vom BVerfG aufgehobene Entscheidung ist vom Dezember 2011, die erste (des Landgerichts) vom Juni 2011. Jetzt, nachdem Herr Mollath sowieso frei ist, merkt das BVerfG, das es da einen eigentlich noch dringend gewesenen Fall auf dem Tisch hatte.
Ob die Entscheidung auch so ausgefallen wäre, wenn der Sachverhalt nicht durch die Medien endlich mal klargestellt worden wäre? Möglicherweise wäre Gustl Mollath dann weiter ein Opfer von Entscheidungen nach Aktenlage geblieben.
Boshaft könnte man auch argumentieren, dass gerade das Bundesverfassungsgericht den Begründungsdruck selbst enorm gesteigert hat. Es schreibt nämlich selbst von einem „zunehmenden Gewicht des Freiheitsanspruchs“ und dessen Auswirkungen bei „langandauernden Unterbringungen“. Von dieser Dauer gehen eineinhalb Jahre auf die Kappe des Bundesverfassungsgerichts.