„Nach hinten losgegangen“

Würden Sie da noch einkaufen?

Das Verwaltungsgericht München mußte jetzt einen Fall entscheiden, in dem das betroffene Unternehmen wahrscheinlich besser keinen Rechtsbehelf eingelegt hätte.

Auf eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung informierten die zuständigen bayerischen Lebensmittelbehörden mit folgendem Text (Auszug):

„… Gestützt werden die Bußgeldbescheide auf Verstöße gegen Hygienevorschriften, die in Betriebsstätten einzuhalten sind, bzw. gegen entsprechende Aufsichtspflichtverletzungen. Es bestand weder eine von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahr, noch wurden zum menschlichen Verzehr ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Im Anhörungsverfahren wurden die Tatvorwürfe seitens der Beteiligten weitgehend bestritten. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig und können durch Einspruch angefochten werden. …“

Nicht angenehm für die betroffene Metzgereikette Vinzenzmurr (Meldung von faz.net vom 18.10.2012) aber immerhin keine Gesundheitsgefahr.

 

Aber Betroffene denken oft nicht an den übernächsten Schritt und so ging man vor das Verwaltungsgericht und wollte die Information der Behörde in einem Eilverfahren untersagen lassen.

Und da würde es richtig widerlich, wie man im jetzt veröffentlichten Beschluß des VG München nachlesen kann (wir zitieren nur einen kleinen Ausschnitt, wer sich weiter ekeln möchte, der kann gerne den Link verfolgen:

„… • Braten für ‚Allgäuer Sennpfanne’ (1.205 g), der stellenweise leicht grünlich verfärbt war und süßlich, fruchtig, faulig sowie sauer roch,

• „Leber (233 g), die stellenweise deutlich grünlich verfärbt war, alt, faulig und deutlich ranzig roch sowie faulig schmeckte,

„An der Rückseite der Verkaufstheken befanden sich Holzblenden, die den Bereich zwischen Theke und Fußboden verkleidet haben. Diese Holzblenden waren mit dunklen Belägen verunreinigt. Der Fußboden war unter der Fleisch- und Wursttheke z. T. millimeterhoch mit dunklen Belägen, Unrat, Lebensmittelresten, Spinnweben und Rattenkot verunreinigt.“ …“

Das Verwaltungsgericht stellt dann fest, daß diese Feststellungen durchaus von Fachleuten gemacht worden sind:

„Die Feststellungen wurden nach dem Inhalt der Bußgeldbescheide durch mehrere erfahrene und geschulte sachverständige Gutachter beurteilt, die Mitarbeiter der jeweiligen Bezirksinspektion und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit -LGL- sind. Das LGL ist im Bereich der Sensorik u.a. für die einfach beschreibende Prüfung gemäß der amtlichen Sammlung nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs -LFGB- akkreditiert. Probenahmen erfolgten, Gegenproben wurden zurückgelassen. Es liegen Niederschriften über die Probenahmen und Bildmaterial sowie Gutachten des LGL vor.“

Die Metzgerei war vor dem Verwaltungsgericht nicht nur nicht erfolgreich, sondern jetzt kann jeder en Detail die nicht gesundheitsgefährdeten Widerlichkeiten nachlesen. Wäre es da nicht besser gewesen, man hätte es bei der ersten Veröffentlichung belassen, als mit dem Kopf durch die Wand zu wollen?

In diesem Sinne stehen wir Ihnen jederzeit für eine Gesamtbetrachtung auch Ihres Problems zur Verfügung!