Gerade so eben ist ein Berliner Anwaltskollege einer Bestrafung entgangen, weil er der Gegenseite eine Veröffentlichung des „Lebenssachverhalts“ im Internet angekündigt hatte, wenn diese nicht binnen kürzester Frist den vereinbarten Betrag zahlte.
Zwei Vorinstanzen hatten da viel mehr hinein interpretiert und daraus gemacht, daß der Anwalt u.a. eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens habe behaupten wollen. Er wurde zunächst durch das Amtsgericht und in zweiter Instanz durch das Landgericht (das die Strafe leicht reduzierte) wegen versuchter Nötigung verurteilt. Erst das Kammergericht hat das gerade gerückt. Die Vorgerichte hätten in die Äußerung zu unrecht zu viel hinein interpretiert.
Das Verfahren ist damit ein Beleg dafür, wie vorsichtig man mit solchen Ankündigungen (auch mit Ankündigungen einer Strafanzeige!) sein sollte. Zwar ist der Anwalt freigesprochen worden, aber seinen Zeitverlust und die Nerven für zwei verlorene Verfahren und auch für das gewonnene Verfahren ersetzt ihm niemand.
Ob es ihm das von Anfang an wert gewesen wäre?