Wat es ene Einschreibebreef?

Mit dieser schwerwiegenden Frage beschäftigt sich die GmbH-Rundschau im Heft 16 aus dem Jahr 2011. Es handelt sich um das offenbare Füllen eines Sommerlochs. Auf acht Seiten untersuchen zwei Anwälte einer angesehenen (der angesehensten?) Bonner Kanzlei das Problem „Der Begriff des „eingeschriebenen Briefes nach § 51 GmbHG“.

 

Wem das zu mühsam ist und sofort zum Fazit am Ende des Artikels springt, findet heraus, daß es keine gesetzliche Definition des Begriffs und auch keine Rechtsprechung dazu gibt. Die Literatur sei unergiebig. Lösung: das auf acht Seiten untersuchte Problem gibt es in der Praxis nicht.

In Bonn sitzt übrigens auch die deutsche Zentrale von Care International. Deren Blog berichtet unter anderem laufend über die Arbeit von Care im Flüchtlingslager Dadaab. Dort müssen wirkliche Probleme gelöst werden. Spendenkonto: CARE Deutschland-Luxemburg e.V. Sparkasse KölnBonn, Kontonummer: 4 40 40, Bankleitzahl: 370 501 98. Man kann das auch alles online auf care.de erledigen.