„Chemnitz. Die Chemnitzer Kanzlei Schwarz Anwälte hat jetzt für den Muttertag alle für Kfz geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen für Mütter mit mindestens einem Kind aufgehoben.“ Das wäre doch mal was, wenn wir einfach mal so
ein Gesetz außer Kraft setzen dürfen. Jeder hat einmal im Jahr einen Wunsch frei! Geht natürlich nicht! Oder doch? Die Bundesregierung hat jetzt ein Aufhebungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Websperrengesetz („sperren statt löschen“) aufgehoben werden soll. Das Gesetz ist bis jetzt nicht angewendet worden. Ein Gesetz – nicht angewendet! Einfach so! Gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen. Was die Bundesregierung darf*, darf ein Bürger doch auch. Oder nicht?
* Ebenso heiß wird unter Juristen das Atom-Moratorium diskutiert. Die Laufzeitverlängerung wird ausgesetzt, ohne daß sich in Deutschland die Umstände wesentlich geändert haben. Nur der Blickwinkel der Regierung hat sich geändert. Was man mit einem geänderten Blickwinkel so alles wird begründen können?