Auszug aus einer Anlage ‚De-minimis‘-Bescheinigung zu einem Zuwendungsbescheid (für den Einbau eines Dieselpartikelfilters):
„Mit Bescheid vom 22.2.2010 wurde eine Fördersumme von 330,- Euro bewilligt.
Dies entspricht einem Subventionswert von 330,- Euro.“
Hätten wir nicht gedacht. Die Anlage muß 10 Jahre aufbewahrt werden. So steht’s geschrieben.