Wir haben die Redaktion der Zeitschrift „test“ in der Vergangenheit schon einige Male auf fehlerhafte Rechtstips hingewiesen. Einmal erhielten wir als Antwort, man könne ein Thema nicht in aller Breite erörtern.
Darf es dann aber wieder so gefährlich falsch sein wie im Heft 2/2010? Auf Seite 32 heißt es „Eine E-Mail ist … jedoch nicht rechtsverbindlich“.
Das ist falsch. Eine E-Mail ist genau so verbindlich wie eine mündliche Erklärung. Wo keine besondere Form vorgeschrieben ist, gilt eine E-Mail wie „das Wort“.
Vielleicht hatte man sagen wollen, eine E-Mail ist nicht sicher (rechtsverbindlich), weil es bei streitigen E-Mails erhebliche Beweisprobleme geben kann. Das wäre dann aber die Geschichte von Äpfeln und Birnen.