Fristlose Kündigung wegen E-Mail Kontrolle durch EDV Administrator

Der Mißbrauch von technischen Zugriffsrechten durch einen Systemadministrator rechtfertigt regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

 Urteil des LAG München, 11 Sa 54/09  vom 08.07.200, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.