Ein Auftrag, bei welchem ein öffentlicher Auftraggeber einem anderen öffentlichen Auftraggeber die Errichtung eines Bauwerks überträgt, stellt einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 93/37/EWG in der durch die Richtlinie 97/52/EG geänderten Fassung dar.
Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 18. Januar 2007
Az.: C-220/05
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