Aufwendung für Domain in der Regel nicht abziehbar

Domain-Name als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut – Begriff Anschaffungskosten im Ertragsteuerrecht – keine Teilwertabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsätze

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut .

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05; die Entscheidung ist auf den Seiten des BFH im Volltext  abrufbar.