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Recht für Wirtschaft und Verbraucher

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Veröffentlicht am 27. April 200617. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

Die Bundesfarben allein sind kein Hoheitszeichen

Die Bundesfarben als solche – ohne Gestaltung als Fahne oder Flagge – sind kein Hoheitszeichen im Sinne von MarkenG § 8 Abs 2 Nr 6.

Bundespatentgericht
Urteil vom 22. März 2005
27 W (pat) 136/02

Urteil folgt!

KategorienMarken u.a. gewerblicher Rechtsschutz

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