Unternehmenskennzeichen durch die Benutzung eines Domainnamens Durch die Benutzung eines Domainnamens kannein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, dass der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt. Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig daraufhin, dass sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen. BGH Urteil vom 22.Juli 2004 Az. I ZR 135/01 Die komplette Entscheidung finden Sie hier.